Theorie
Während die Fahrerlaubnisbehörde den Führerscheinantrag bearbeitet – in Berlin kann das sechs bis neun Wochen dauern – können Sie schon mit der theoretischen und praktischen Ausbildung beginnen. Für beide Teile der Ausbildung ist die Fahrschüler-Ausbildungsordnung maßgebend.
Der Besuch des theoretischen Unterrichts ist Pflicht
Unterrichtszeiten:
Für Klasse B Mo. und Mi. jeweils um Uhr 18.40
Für Klasse A nach Absprache
Umfang der theoretischen Ausbildung
Anzahl der Grundthemen zu je 90 Min. | Anzahl der klassenspezifischen Themen zu je 90 Min. | |
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Klasse A | 12 | 4 |
Klasse B | 12 | 2 |
Erweiterung von B auf A | 6 | 4 |
Erweiterung von A auf B | 6 | 2 |